Rechtsprechung
FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung als Voaraussetzung für die Anerkennung einer Nachlassverbindlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; BGB § 426; BGB § 1922
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt wirtschaftliche Belastung des Erblassers im Todeszeitpunkt voraus vom Erben allein getragene Anschaffungs- und Betriebskosten betreffend die mit dem Erblasser gemeinsam erworbene und bewohnte Eigentumswohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt wirtschaftliche Belastung des Erblassers im Todeszeitpunkt voraus - vom Erben allein getragene Anschaffungs- und Betriebskosten betreffend die mit dem Erblasser gemeinsam erworbene und bewohnte Eigentumswohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 382
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.01.2003 - II R 23/01
Steuerschulden bei zusammen veranlagten Ehegatten
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Aus der Entscheidung des BFH vom 15. Januar 2003, II R 23/01 ergebe sich nichts anderes.Wer diesem Schluss aus einem solchermaßen konkludenten Verhalten nach dem Tod eines Beteiligten der Lebensgemeinschaft widerspreche, habe die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen (BFH vom 15. Januar 2003, II R 23/01).
- FG München, 29.07.1997 - 4 K 205/93
Abzugsfähigkeit von mündlichen Vermächtnissen und Darlehensverbindlichkeiten der …
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Das Urteil des FG München vom 29. Juli 1997 4 K 205/93 sei vorliegend nicht einschlägig und untermauere sogar die Rechtsauffassung der Klägerin.Fraglich sei auch, ob eine Rückzahlung der Verbindlichkeiten der Erblasserin überhaupt gewollt gewesen sei, da die Rückzahlung im Belieben der Klägerin gestanden habe und die Rückzahlungspflicht nur für den Fall des Vorversterbens der Erblasserin habe gelten sollen (FG München vom 29. Juli 1997 4 K 205/93).
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Die Klägerin habe die hier in Frage stehenden Kosten aber alleine getragen, so dass auf Seiten der Erblasserin eine Ausgleichungspflicht gem. § 426 BGB bestanden habe (BGH NJW 1983, 1845).
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00
Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter …
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Sei keine Vereinbarung hinsichtlich der internen Haftung getroffen, komme ein Rückgriff auf die in § 426 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB enthaltene Regelung nicht ohne Weiteres in Betracht, da sich auch aus der Natur der Sache oder aus dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses eine anderweitige Bestimmung im Sinne des Halbsatzes 2 ergeben könne (BGH vom 20. März 2002 XII ZR 176/00). - BFH, 27.06.2007 - II R 30/05
Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile …
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Mit dem zusätzlichen Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung weicht das Erbschaftsteuerrecht vom Zivilrecht ab (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651;… vom 15. Mai 2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441 jeweils m.w.N.). - BFH, 15.05.2009 - II B 155/08
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nur bei wirtschaftlicher Belastung
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Mit dem zusätzlichen Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung weicht das Erbschaftsteuerrecht vom Zivilrecht ab (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651; vom 15. Mai 2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441 jeweils m.w.N.). - BFH, 15.06.1988 - II R 165/85
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer …
Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1217/11
Denn § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG betreffe nur aus Rechtsgründen bestehende Erblasserschulden (BFH vom 15. Juni 1988 II R 165/85).